AGB für B2C und B2B
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Klare Vertragsgrundlagen für Design-, Digital-, Web-, Werbetechnik- und Druckleistungen.
1. Geltung und Begriffe
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Design & Digital Services Maksym Veretnov („VERETNOV“, „wir“) und unseren Kunden über Design-, Branding-, Web-, Digital-, Werbetechnik-, Druck- und damit verbundene Leistungen.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Individuelle Vereinbarungen, das konkrete Angebot, eine Leistungsbeschreibung und ein freigegebenes Briefing gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende AGB des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.
- Für Verbraucher gelten zwingende gesetzliche Schutzvorschriften unabhängig von abweichenden Formulierungen. Für digitale Produkte gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte, soweit sie anwendbar sind.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
- Darstellungen auf der Website und das Absenden eines Kontaktformulars sind unverbindlich. Dadurch entsteht noch kein Vertrag und keine Zahlungspflicht.
- Auf Grundlage der Anfrage erstellen wir in der Regel ein individuelles Angebot. Es beschreibt mindestens die wesentlichen Leistungen, Ergebnisse, Vergütung und – soweit relevant – Termine, Korrekturrunden, Nutzungsrechte, Fremdkosten und Zahlungsstufen.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der dort genannten Frist ohne Änderungen annimmt oder beide Seiten den Auftrag anderweitig eindeutig bestätigen. Eine Annahme mit Änderungen gilt als neuer Vorschlag und bedarf unserer Bestätigung.
- Die jeweils anwendbaren AGB und bei Verbrauchern die Widerrufsbelehrung werden vor der Vertragserklärung zugänglich gemacht und zusammen mit der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail oder PDF, übermittelt. Die bei Vertragsschluss geltende Version wird dokumentiert.
3. Leistungsumfang und Projektorganisation
- Art und Umfang unserer Leistung ergeben sich aus dem angenommenen Angebot, dem Briefing und späteren ausdrücklich bestätigten Änderungen. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht automatisch geschuldet.
- Entwürfe, Konzepte, Präsentationen, Prototypen und Zwischenergebnisse dienen der Abstimmung. Verbindliche Liefergegenstände und Dateiformate werden im Angebot bezeichnet.
- Rechts-, Steuer-, Marken-, Wettbewerbs- und Datenschutzberatung ist nicht Gegenstand unserer Leistung. Rechtstexte und rechtliche Prüfungen lässt der Kunde durch hierzu befugte Fachleute erstellen; wir setzen die vom Kunden freigegebenen Vorgaben im vereinbarten Umfang technisch und gestalterisch um. Auch eine technische Barrierefreiheitsprüfung ersetzt keine rechtliche Prüfung der Anwendbarkeit gesetzlicher Pflichten.
- Wir dürfen qualifizierte Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer einsetzen. Soweit diese unsere eigene vertragliche Pflicht erfüllen, stehen wir nach den gesetzlichen Regeln für sie ein. Ein unmittelbarer Vertrag des Kunden mit einem Drittanbieter wird vorab klar als solcher bezeichnet.
4. Mitwirkung und bereitgestellte Inhalte
- Der Kunde stellt vereinbarte Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Freigaben, Ansprechpartner und sonstige Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität bereit.
- Der Kunde versichert, dass er die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten besitzt und deren Verarbeitung keine Rechte Dritter verletzt. Er informiert uns über Nutzungsbeschränkungen, Vertraulichkeit und personenbezogene Daten.
- Vor Änderungen an bestehenden Systemen sorgt der Kunde für eine aktuelle Sicherung seiner Daten, sofern Datensicherung nicht ausdrücklich zu unserem Auftrag gehört. Ein Mitverschulden wegen fehlender zumutbarer Sicherungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Verzögert sich das Projekt wegen fehlender Mitwirkung, verschieben sich betroffene Termine angemessen. Nach vorherigem Hinweis können nachweisbare zusätzliche Aufwände gesondert berechnet werden, wenn der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.
5. Änderungen, Korrekturen und Freigaben
- Die Zahl enthaltener Korrekturrunden ergibt sich aus dem Angebot. Eine Korrekturrunde umfasst die gebündelte Rückmeldung zu einem abgestimmten Zwischenstand; neue Konzepte oder Änderungen des vereinbarten Ziels können einen zusätzlichen Auftrag darstellen.
- Bei einem Änderungswunsch informieren wir vor der Ausführung, soweit absehbar, über zusätzliche Kosten und Auswirkungen auf Termine. Wesentliche Änderungen werden erst nach Bestätigung umgesetzt.
- Freigaben beziehen sich auf den konkret vorgelegten Stand. Der Kunde prüft dabei insbesondere Namen, Kontaktdaten, Preise, Schreibweise, Abmessungen und sachliche Richtigkeit. Eine Freigabe nimmt dem Kunden keine gesetzlichen Rechte wegen verborgener oder nicht erkennbarer Mängel.
6. Preise, Fremdkosten und Zahlung
- Für Verbraucher werden Gesamtpreise angegeben. Gegenüber Unternehmern werden Preise nur dann als Nettopreise behandelt, wenn dies im Angebot eindeutig bezeichnet ist.
- Nach dem derzeit bestätigten Status sind die Umsätze gemäß § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei; deshalb wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Ändert sich dieser steuerliche Status, werden Angebote und Rechnungen für künftige Verträge entsprechend angepasst.
- Vorauszahlungen, Meilensteinzahlungen, Materialkosten, Lizenz-, Versand- und sonstige Fremdkosten ergeben sich aus dem Angebot. Fremdkosten werden nur übernommen, wenn sie vereinbart oder vom Kunden freigegeben wurden.
- Rechnungen sind, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; gegenüber Verbrauchern derzeit fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
- Bei fälligen, unbestrittenen Zahlungen dürfen wir nach vorherigem Hinweis und angemessener Nachfrist betroffene weitere Leistungen aussetzen. Zwingende Rechte des Kunden und eine verhältnismäßige Interessenabwägung bleiben unberührt.
7. Termine, Verzögerungen und höhere Gewalt
- Ein Termin ist nur verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde. Projektpläne und Schätzungen werden auf Grundlage rechtzeitiger Mitwirkung und verfügbarer Drittleistungen erstellt.
- Bei nachträglichen Änderungen, verspäteter Mitwirkung oder einer vom Kunden veranlassten Unterbrechung verlängern sich betroffene Fristen angemessen. Wir informieren über wesentliche Auswirkungen.
- Unvorhersehbare, von keiner Partei zu vertretende Ereignisse – etwa erhebliche Betriebsstörungen, Ausfälle wesentlicher Infrastruktur, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen oder Naturereignisse – verschieben die Leistung für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkung. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben bestehen.
8. Abnahme bei Werkleistungen
- Soweit das Vertragsrecht eine Abnahme vorsieht, stellen wir das fertiggestellte Werk zur Prüfung bereit. Der Kunde nimmt ein vertragsgemäßes Werk ab; wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Wir können nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Eine Abnahmefiktion tritt ausschließlich unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB ein. Verbraucher werden zusammen mit der Aufforderung in Textform ausdrücklich auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Benennung mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme hingewiesen.
- Teilabnahmen erfolgen nur, wenn sie für abgrenzbare Teilleistungen ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen sind. Die bloße Nutzung zu Prüfzwecken ist nicht automatisch eine Abnahme.
9. Web-, Software- und digitale Leistungen
- Unterstützte Browser, Geräte, Betriebssysteme, Integrationen und technische Zielwerte ergeben sich aus dem Angebot oder Abnahmeprotokoll. Eine fehlerfreie Darstellung in nicht mehr unterstützten oder wesentlich veränderten Umgebungen ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde.
- Domains, Hosting, Wartung, Backups, Sicherheitsüberwachung, Inhaltsupdates und laufende Pflege sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Verträge mit Hosting-, Domain-, Plugin-, Font-, Stock- oder Cloud-Anbietern können eigene Bedingungen und laufende Kosten haben.
- Wir setzen vereinbarte Maßnahmen für Suchmaschinen und Performance fachgerecht um, schulden jedoch keine bestimmte Position, Besucherzahl, Conversion oder wirtschaftlichen Erfolg.
- Barrierefreiheit wird in dem konkret vereinbarten Standard geplant, umgesetzt und geprüft. Eine vollständige Konformität mit BFSG, BITV, EN 301 549 oder WCAG ist nur geschuldet, wenn der maßgebliche Standard, Prüfumfang und die Verantwortung für Inhalte ausdrücklich vereinbart wurden.
- Bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte bleiben die gesetzlichen Anforderungen an Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Abhilfe und erforderliche Aktualisierungen unberührt. Eine bloße Bereitstellung eines Downloads schließt Mängel- oder Widerrufsrechte nicht pauschal aus.
10. Druck, Werbetechnik, Lieferung und Waren
- Produkt, Material, Auflage, Format, Verarbeitung und Lieferart ergeben sich aus dem Angebot und der Druckfreigabe. Wenn Farb-, Schnitt-, Maß-, Material- oder Verarbeitungstoleranzen für das konkrete Produkt erforderlich sind, werden deren Art und zumutbarer Umfang vor Vertragsschluss im Angebot, Proof oder Muster beschrieben. Bei Verbrauchern wird eine Abweichung von objektiven Anforderungen nur wirksam, wenn sie vor Vertragsschluss eigens mitgeteilt und ausdrücklich sowie gesondert vereinbart wurde.
- Bildschirmdarstellungen sind nicht farbverbindlich. Wenn Farbverbindlichkeit wesentlich ist, muss ein geeigneter Proof oder ein verbindliches Muster vereinbart werden.
- Lieferung, Versandkosten, Verpackung und Montage richten sich nach dem Angebot. Gefahrübergang und Transportschäden werden nach den gesetzlichen Vorschriften behandelt; gegenüber Verbrauchern geht das Versandrisiko grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher über.
- Gelieferte körperliche Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung der betreffenden Forderung unser Eigentum. Diese Regel betrifft nicht das Urheberrecht oder digitale Dateien; deren Nutzung richtet sich nach Abschnitt 11.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
- Urheberrechte verbleiben bei ihrem jeweiligen Urheber. Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte. Art, Umfang, Medien, Gebiet, Dauer, Bearbeitungs- und Weitergaberechte sollen im Angebot eindeutig bezeichnet werden.
- Fehlt eine ausdrückliche Bestimmung, wird ein einfaches Nutzungsrecht in dem Umfang eingeräumt, der für den bei Vertragsschluss erkennbaren Vertragszweck erforderlich ist. Ausschließliche, übertragbare oder zeitlich und räumlich unbeschränkte Rechte entstehen nur bei entsprechender Vereinbarung.
- Offene Arbeits-, Quell-, Layout- oder Produktionsdateien werden nur geschuldet, wenn sie als Liefergegenstand vereinbart sind. Standardsoftware, interne Werkzeuge und wiederverwendbare Komponenten verbleiben bei uns; die vertragsgemäße Nutzung des Endergebnisses bleibt gewährleistet.
- Für Stockmedien, Fonts, Plugins, Open-Source-Software und andere Inhalte Dritter gelten deren Lizenzbedingungen. Wir weisen im Angebot oder bei Übergabe auf wesentliche Beschränkungen und vom Kunden zu erwerbende Lizenzen hin.
- Eine Veröffentlichung als Referenz oder in einem Portfolio erfolgt nur nach gesonderter Abstimmung, grundsätzlich erst nach öffentlichem Projektstart und niemals unter Offenlegung vertraulicher oder personenbezogener Inhalte ohne geeignete Rechtsgrundlage.
12. Gesetzliche Mängelrechte
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Wir bitten darum, einen erkannten Mangel mit nachvollziehbarer Beschreibung zeitnah mitzuteilen, damit wir ihn prüfen und – soweit geschuldet – nacherfüllen können. Für Verbraucher ist diese Bitte keine Ausschlussfrist und schränkt Rechte nicht ein.
- Bei berechtigten Mängeln haben wir Gelegenheit zur gesetzlichen Nacherfüllung, soweit nicht eine Frist entbehrlich oder eine sofortige andere Rechtsfolge gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Rechte auf Minderung, Rücktritt, Vertragsbeendigung oder Schadensersatz bleiben unberührt.
- Kein Mangel liegt allein darin, dass ein Ergebnis außerhalb des vereinbarten Zwecks, in einer nicht vereinbarten technischen Umgebung oder nach Änderungen durch den Kunden oder Dritte nicht wie erwartet funktioniert. Wir bleiben für bereits bei Übergabe vorhandene eigene Mängel verantwortlich.
13. Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist, bei einer übernommenen Garantie und in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die vorstehenden Grenzen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Bei Datenverlust wird ein Mitverschulden des Kunden berücksichtigt, wenn eine zumutbare, aktuelle Sicherung unterlassen wurde. Die Haftung für unsere ausdrücklich übernommene Datensicherungspflicht bleibt unberührt.
14. Kündigung, Projektende und Unterlagen
- Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben bestehen. Bei Werkverträgen kann der Besteller bis zur Vollendung nach § 648 BGB kündigen; die Vergütung berechnet sich dann nach der gesetzlichen Regel unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs.
- Beide Parteien können aus wichtigem Grund kündigen. Soweit zumutbar, ist vorher Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
- Nach Vertragsende übergeben wir die bis dahin geschuldeten und bezahlten Ergebnisse im vereinbarten Format. Nutzungsrechte entstehen nur im vereinbarten Umfang; Fremdlizenzen und offene Dateien richten sich weiterhin nach Abschnitt 11.
- Eine dauerhafte Archivierung von Projektdateien ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen bleiben unberührt.
15. Besondere Bestimmungen für Verbraucher (B2C)
Dieser Abschnitt gilt zusätzlich, wenn der Kunde Verbraucher ist, und geht bei einem Widerspruch zu den allgemeinen Abschnitten vor.
- Angebote enthalten Gesamtpreise und alle vorhersehbaren obligatorischen Preisbestandteile. Zusätzliche Kosten werden nur berechnet, wenn sie vor Vertragsschluss transparent angegeben und vereinbart wurden.
- Bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die passende Belehrung und das Musterformular werden vor Vertragsschluss und mit der Vertragsbestätigung bereitgestellt.
- Ein Beginn kostenpflichtiger Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers nach ordnungsgemäßer Belehrung. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag wird dieses Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger erklärt. Das Widerrufsrecht erlischt erst nach vollständiger Leistung und nur, wenn der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er weiß, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.
- Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger gelieferten digitalen Inhalten ist vor einem vorzeitigen Beginn eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung erforderlich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnen. Zugleich bestätigt der Verbraucher, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert. Diese Erklärungen werden in der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger festgehalten.
- Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und eindeutig nach individueller Auswahl oder Bestimmung angefertigt werden, kann das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen sein. Das gilt nur für den tatsächlich individualisierten Warenanteil, nicht automatisch für jede Design-, Web- oder Druckleistung.
- Zwingende Verbraucherrechte, insbesondere zu Mängeln, digitalen Produkten, Gefahrübergang, Widerruf und Gerichtsstand, werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
16. Besondere Bestimmungen für Unternehmer (B2B)
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich, wenn der Kunde bei Vertragsschluss als Unternehmer handelt.
- Der Kunde teilt vor Vertragsschluss mit, dass er als Unternehmer handelt, und gibt die erforderlichen Unternehmens- und Rechnungsdaten an. Der konkrete Auftrag bleibt maßgeblich; ein bloßer Firmenname macht einen privaten Vertrag nicht automatisch zum B2B-Vertrag.
- Nur wenn beide Seiten Kaufleute sind und ein beiderseitiges Handelsgeschäft über Waren vorliegt, gelten die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Für Design- und Werkleistungen wird daraus keine zusätzliche pauschale Ausschlussfrist abgeleitet.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung sind mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Ansprüchen zulässig. Zwingende Rechte bleiben unberührt.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Minden ausschließlicher Gerichtsstand. Wir dürfen den Kunden daneben an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Bitte ergänzen: nach Prüfung der Voraussetzungen des VSBG eine eindeutige Erklärung zur Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren festlegen
Die frühere europäische Online-Streitbeilegungsplattform wurde eingestellt und wird deshalb nicht verlinkt.
18. Rechtswahl und Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Das UN-Kaufrecht ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit dies zulässig ist.
- Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleibt unberührt.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch eine für uns möglichst günstige Regel ersetzt.
Ausgewählte Rechtsgrundlagen: § 305 BGB, § 307 BGB, § 309 BGB, § 640 BGB, § 648 BGB, § 31 UrhG.